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Corona: Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung regelt weitere Beschränkungen für Grenzgänger und Grenzpendler sowie für Betriebe ab Donnerstag, den 11.02.2021:



Wie bereits angekündigt verschärft der Landkreis Tirschenreuth die Corona-Maßnahmen vor allem für die Grenzgänger und die Betriebe.

Landrat Roland Grillmeier stellt heraus, dass die Eindämmung der Pandemie unter den Eindruck der scheinbar ansteckenderen Mutation nur gelingen wird, wenn sich alle im privaten Bereich und am Arbeitsplatz an die Schutz- und Hygienemaßnahmen halten. Die Vorgaben für den Arbeitsplatz wurden im übrigen auch durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 21.01.2021 nochmals angepasst.

Hygienkonzepte, die bisher scheinbar in vielen Betrieben funktioniert haben, reichen aktuell wohl nicht mehr aus. Diese Entwicklung stellen wir seit knapp zwei Wochen fest, dies wurde auch von den Experten des LGL bestätigt.

Deswegen ist man auch hier in engeren Kontakt mit den Firmen und bindet diese noch stärker als bisher in die Maßnahmen ein.

In Abstimmung mit den Landesbehörden wie dem Gewerbeaufsichtsamt finden hier auch vermehrt Kontrollen statt. Weiter werden mit konsequenter Kontaktnachverfolgung und Reihentests in Firmen mit Mutationsverdachtsfällen die Maßnahmen verstärkt.

Wichtig ist dabei auch das einheitliche Vorgehen im Grenzraum, da in allen Grenzlandkreisen eine ähnliche Entwicklung feststellbar ist und Mutationen durch Ein- und Auspendler, auch aus den Nachbarlandkreisen, an Landkreisgrenzen nicht halt machen. So soll eine weitere Ausbreitung vermieden werden.

Die Allgemeinverfügung wurde deshalb mit weiteren an Tschechien angrenzenden Landkreisen, den drei zuständigen Regierungen und dem Gesundheitsministerium abgestimmt

Auch der Kontrolldruck der Polizei ist weiterhin hoch, durch diese Maßnahme soll es keine Schlupflöcher mehr geben. Wobei festzustellen ist, dass die Testbereitschaft der Grenzpendler sehr hoch ist und die Positivrate weiter sinkt.

Die Wirtschaftsförderung ist ebenfalls in die Maßnahmen eng eingebunden und in Kontakt mit den Firmen. Ähnlich wie in den Nachbarlandkreisen sollen Firmen auch mit Schnelltests ausgestattet werden, die mit entsprechenden medizinisch geschulten Personal in den Firmen sowohl für deutsche als auch tschechische Mitarbeiter selbst durchgeführt werden können. Auch dies wird in den nächsten Wochen ein Bestandteil der Strategie sein, um die Ausbreitung weiter einzudämmen

Die Schwerpunkte der Allgemeinverfügung sind:

Beschränkungen für Grenzgänger und Grenzpendler

Grenzgänger (Personen, die ihren Wohnsitz in einem Hochinzidenzgebiet, z. B. Tschechien, haben und im Landkreis Tirschenreuth arbeiten) müssen sich nach ihrer Einreise in den Landkreis auf direktem Weg an ihre Arbeitsstätte begeben. Nach der Berufsausübung sind diese verpflichtet, auf dem direkten Weg den Landkreis wieder zu verlassen. Während des Arbeitsaufenthalts im Landkreis ist ein Verlassen der Arbeitsstätte nur für zwingend betriebliche Belange und für die notwendigen Testungen gestattet.

Grenzpendler (Personen, die im Landkreis Tirschenreuth ihren Wohnsitz haben und in einem Hochinzidenzgebiet, z. B. Tschechien, arbeiten) müssen sich nach jeder Einreise in den Landkreis auf direkten Weg in ihre Wohnung begeben. Ein Verlassen ist nur aus triftigen bzw. unabweisbaren Gründen möglich.

Beschränkungen für Betriebe

Alle Betriebe, die mehr als 5 Personen aus einem Hochinzidenzgebiet (z. B. Tschechien) beschäftigt haben, sind verpflichtet, eine betriebliches Schutz- und Hygienekonzept mit Regelungen zum Mindestabstand, Maskenpflicht, Lüftung und Arbeitstätigkeit in gleichbleibenden Arbeitsgruppen zu erstellen und umzusetzen. Notwendig ist insbesondere auch ein Testkonzept für alle Arbeitnehmer, das auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen ist. Bereits vorhandene Schutz- und Hygienekonzepte sind von den Betrieben entsprechend anzupassen.

Betriebe, die Grenzgänger beschäftigt haben, werden beauftragt, die erforderlichen Testnachweise für das Landratsamt entgegennehmen und kontrollieren.

Die vollständige Allgemeinverfügung und der genaue Wortlaut ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth (www.kreis-tir.de) einsehbar.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag, den 11.02.2021 bis auf weiteres.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

Kindergarten- und Schulöffnungen:

Aufgrund der aktuellen Situation ist davon auszugehen, dass auch nächste Woche die Kindergärten und Schulen in unserem Landkreis geschlossen bleiben. Sobald die aktuellen Vereinbarungen auf Bundes- und Landesebene hierzu bekannt sind, werden wir hierzu eine Presseinformation über das weitere Vorgehen im Landkreis Tirschenreuth herausgeben.

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